Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude gemäß ÖN B1300
und Nichtwohngebäude gemäß ÖN B1301

Wir sind zertifizierte Objektsicherheitsprüfer für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

„Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grund dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Dabei sind insbesondere Verkehrssicherheitspflichten entsprechend der Faktoren Erkennbarkeit, Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit wahrzunehmen, wobei auch auf die Art der Baulichkeit, deren Alter, die Komplexität des Bauwerks und dessen Ausstattung Bedacht zu nehmen ist. Die regelmäßige, fachkundige Kontrolle eines Gebäudes auf Schäden und Gefahrenquellen kann potenzielle Gefährdungsbereiche aufzeigen und dabei helfen, Haftungsrisiken zu minimieren oder ganz zu vermeiden“, so steht es im Vorwort der ÖN B1300.

Auf Gleiches zielt die ÖN B1301 ab, die Sicherheit der jeweiligen Nutzer, in diesem Fall jedoch mit den Schnittstellen zu Arbeitsrecht, Gewerberecht, organisatorischem Brandschutz und Facility-Management.
Wir besichtigen Ihre Immobilie und überprüfen Sie hinsichtlich sicherheitsrelevanter Themen. Im Anschluss erhalten Sie einen Bericht mit allen festgestellten Mängeln und Verbesserungsvorschlägen.